Neues Gewährleistungsrecht ab 1.1.2002
Seit 1.1.2002 gilt ein neues Gewährleistungsrecht,
das für Verbraucher zahlreiche Verbesserungen bringt.
Wir wollen Ihnen kurz eine Zusammenfassung der neuen
Regelungen präsentieren:
Was bedeutet Gewährleistung?
"Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt
überläßt, leistet Gewähr, daß sie dem Vertrag
entspricht."
Das bedeutet, wenn der Verkäufer (HP/Händler) zwar
die Leistung erbringt, diese aber im Zeitpunkt der
Übergabe (!) Mängel aufweist, so hat der Lieferant
Gewährleistung zu bringen.
Diese ist bevorzugt mit Nachbesserung und Reparatur
abzuhandeln, erst in weiterer Folge mit Minderung. Die
Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten (daß die
Leistung keine Mängel aufweist), beim Verkäufer, erst
dann bis zu zwei Jahren beim Kunden.
Von der Gewährleistung zu unterscheiden sind die
Garantien, daß sind freiwillig zusätzlich vom
Verkäufer oder Hersteller abgegebene Erklärungen, daß
das Gerät innerhalb einer gewissen Frist keine Mängel
aufweist.
Das betrifft natürlich auch unsere Leistungen,
wobei Sie sicherlich wissen, daß wir
selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie
nachbessern, sollte es zu einer mangelhaft erbrachten
Arbeit kommen!
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