Neues Gewährleistungsrecht ab 1.1.2002
Seit 1.1.2002 gilt ein neues Gewährleistungsrecht,
das für Verbraucher zahlreiche Verbesserungen
bringt. Wir wollen Ihnen kurz eine Zusammenfassung
der neuen Regelungen präsentieren:
Was bedeutet Gewährleistung?
"Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überläßt,
leistet Gewähr, daß sie dem Vertrag entspricht."
Das bedeutet, wenn der Verkäufer (HP/Händler)
zwar die Leistung erbringt, diese aber im Zeitpunkt
der Übergabe (!) Mängel aufweist, so hat
der Lieferant Gewährleistung zu bringen.
Diese ist bevorzugt mit Nachbesserung und Reparatur
abzuhandeln, erst in weiterer Folge mit Minderung.
Die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten
(daß die Leistung keine Mängel aufweist),
beim Verkäufer, erst dann bis zu zwei Jahren
beim Kunden.
Von der Gewährleistung zu unterscheiden sind
die Garantien, daß sind freiwillig zusätzlich
vom Verkäufer oder Hersteller abgegebene Erklärungen,
daß das Gerät innerhalb einer gewissen
Frist keine Mängel aufweist.
Das betrifft natürlich auch unsere Leistungen,
wobei Sie sicherlich wissen, daß wir selbstverständlich
ohne zusätzliche Kosten für Sie nachbessern,
sollte es zu einer mangelhaft erbrachten Arbeit kommen!
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