Garantieabwicklung

Unsere Produkte sind gut, wir sind überzeugt davon, aber dennoch können auch die besten Geräte defekt werden oder eine Fehlfunktion aufweisen.
Alle Ware, die wir ausliefern, haben auf einem Text beiliegend die Garantieleistungen der Hersteller, die meist über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinausgehen.
Wir helfen Ihnen selbstverständlich gerne, Ihre berechtigten Reparaturen, etc. gegenüber den Herstellern durchzusetzen, besonders da wir meist die Abwicklung aus Erfahrung besser kennen, müssen aber Aufwand, der bei uns anfällt und damit nicht in die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen hineinfällt, ggf. verrechnen.

Wenn wir also ein Produkt vor Ort bei Ihnen mit dem Kundendienst des Herstellers testen oder wir Ware von Ihnen abholen lassen um es zum Hersteller zu senden, müssen wir Ihnen diese Kosten in Rechnung stellen.

Ansonsten bitten wir Sie, im Fehlerfalle mit uns (telefonisch oder per Email) Kontakt aufzunehmen, um vielleicht eine Lösung vorab anbieten zu können oder Sie durch den Reparaturweg führen zu können!

An dieser Stelle möchten wir auf die Möglichkeit des Erwerbs des Care Packs für HP Produkte hinweisen, wo meist eine Vor Ort Reparatur innerhalb kürzester Zeit durch einen HP Techniker erfolgt! Fragen Sie uns nach diesen Garantieerweiterungen!

Garantieabwicklung
  HP SupportPack

Neues Gewährleistungsrecht ab 1.1.2002

Seit 1.1.2002 gilt ein neues Gewährleistungsrecht, das für Verbraucher zahlreiche Verbesserungen bringt. Wir wollen Ihnen kurz eine Zusammenfassung der neuen Regelungen präsentieren:

Was bedeutet Gewährleistung?

"Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überläßt, leistet Gewähr, daß sie dem Vertrag entspricht."

Das bedeutet, wenn der Verkäufer (HP/Händler) zwar die Leistung erbringt, diese aber im Zeitpunkt der Übergabe (!) Mängel aufweist, so hat der Lieferant Gewährleistung zu bringen.

Diese ist bevorzugt mit Nachbesserung und Reparatur abzuhandeln, erst in weiterer Folge mit Minderung. Die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten (daß die Leistung keine Mängel aufweist), beim Verkäufer, erst dann bis zu zwei Jahren beim Kunden.

Von der Gewährleistung zu unterscheiden sind die Garantien, daß sind freiwillig zusätzlich vom Verkäufer oder Hersteller abgegebene Erklärungen, daß das Gerät innerhalb einer gewissen Frist keine Mängel aufweist.

Das betrifft natürlich auch unsere Leistungen, wobei Sie sicherlich wissen, daß wir selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie nachbessern, sollte es zu einer mangelhaft erbrachten Arbeit kommen!