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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
eHouse Informationstechnolgie GmbH
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1.
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Geltungsbereich:
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Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für
alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen
und Leistungen durch eHouse Informationstechnologie
GmbH (nachfolgend kurz eHouse genannt), soweit sie
nicht durch eine ausdrückliche schriftliche
Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen
werden. Sollten unsere Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen von uns geändert werden, wird
dem Käufer eine geänderte Fassung übermittelt.
Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht
binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.
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2.
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Angebote:
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Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und
verpflichten nicht zur Lieferung, insbesondere was
Währungsschwankungen und Preisanpassungen unserer
Bezugsquellen anbelangt. Pläne, Skizzen und
sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte,
Kataloge, Muster und ähnliches bleiben unser
geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere
die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung
bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch eHouse.
Werden Angebote an uns gerichtet, so ist der Anbietende
daran 7 Tage ab Zugang des Angebots gebunden.
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3.
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Kostenvoranschlag:
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Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für
den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben,
wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag
erteilt wird.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es
kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen
werden.
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über
15% der Gesamtsumme ergeben, so wird der Auftraggeber von uns unverzüglich
verständigt. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen
bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich
und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt
werden. Für von der eHouse mitgegebene Unterlagen: siehe Punkt
2.
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4.
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Qualitätsangaben:
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Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so
liefert eHouse Erzeugnisse handelsüblicher Qualität.
Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte
dar, die geringfügig über- oder unterschritten
werden können.
Werden Eigenschaften, der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen
Ware verändert (z. B. bei Nachfolgemodellen), so ist eHouse
berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.
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5.
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Lieferung:
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Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten
für Zustellung, Montage oder Aufstellung, wobei
es eHouse freisteht, die Art der Versendung ihrer
Ware und das Transportmittel auszuwählen. Bei
Versendung durch uns, auch bei Frankolieferungen,
geht die Gefahr in jedem Fall mit der Übergabe
der Ware an den 1. Frachtführer bzw. an einen
Spediteur auf den Besteller über. Erfolgt keine
Versendung durch uns, geht die Gefahr mit der Mitteilung
der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt,
entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr
von € 10,00 pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen
und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware anderwertig zu verwerten; diesfalls gilt überdies
eine Konventionalstrafe von 15% des Rechnungsbetrages als vereinbart.
Der Versand erfolgt durch uns nach bestem Ermessen. Für Nachteile,
die durch unzweckmäßige Verpackung, Eisenbahn- und Zolldeklarationen
entstehen können, haften wir nur, wenn eine ausdrückliche
diesbezügliche Vereinbarung mit dem Besteller nicht beachtet
wurde. Das Transportrisiko geht in allen Fällen zu Lasten
des Bestellers, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder
fremden Transportmitteln vereinbart wurde.
Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte
vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt.
Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten,
so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen
setzen, und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten.
Für diesen Fall ist davon auszugehen, daß die Vereinbarung
ohne Verschulden von eHouse nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche
an eHousesind ausgeschlossen. eHousesteht es frei, in Teillieferungen
zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen
anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können.
Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen von
eHouseunabhängige Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit,
wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördliche
Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hierzu zählt insbesondere
auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen,
aus welchem Grunde immer, seitens einer bestehenden oder von eHousein
Aussicht genommenen Bezugsquelle. Es besteht auch keine Verpflichtung
fü reHouse, bei Eintritt einer der vorgenannten Umstände
die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen oder einer
gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.
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6.
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Preise:
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Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht
anders vereinbart, netto Kassa ohne USt. ab Lager
Wien exklusive Verpackung und Verladung.
Den Lieferungen von eHouse liegen jeweils die lt. Auftragsbestätigung
vereinbarten Preise zugrunde.
Sind in den Verkaufpreisen öffentliche Abgaben enthalten,
die nach Abschluß des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des
Kaufpreises erhöht werden, so ist eHouse berechtigt, den Käufer
mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist
eHouse berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung
nicht unerheblich zu Lasten eHouse eingetretene Veränderung
von Fremdwährungskursen zum Euro zum Anlaß einer Vertragsanpassung
oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen. eHouse ist berechtigt,
Vorauskasse zu begehren.
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7.
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Zahlungsbedingungen:
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Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender
Wirkung ausschließlich an die Raiffeisenlandesbank
für Niederösterreich und Wien, Kto.Nr.
12.081.790, BLZ 32000 zu leisten.
Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Faktura
genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten,
so ist selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug eHouse berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 12% pro Jahr sowie angemessene
Mahnspesen zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen. Gerät
der Kunde in Verzug, so ist eHouse berechtigt, von ihm geleistete
Zahlungen unabhängig von dessen Widmungserklärungen auf
ihre Forderungen nach ihren Vorstellungen anzurechnen.
Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet,
eHouse sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten,
wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren.
Gerät der Käufer in Verzug oder verschlechtert sich seine
Vermögenslage deutlich, so ist eHouse berechtigt, alle ihre
Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig
zu stellen, von noch nicht oder bloß teilweise erfüllten
Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Dauerverhältnisse
mit sofortiger Wirkung aufzulösen. eHouse ist für diesen
Fall weiters berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten
Waren und nicht gemäß den Geschäftsbedingungen
vollständig bezahlten Waren zu begehren.
Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr zumindest ein pauschaler
Schadenersatz in der Höhe von zumindest 25% des Fakturenwertes
zu. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen,
die er gegen eHouse haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit
in Zusammenhang stehende Forderungen von eHouse zu kompensieren.
Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nicht-Einhaltung eines
Zahlungstermins Terminsverlust und damit sofortige Fälligkeit
des gesamten noch ausstehenden Restbetrages ein.
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8.
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Eigentumsvorbehalt:
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Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises,
der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der
mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum
von eHouse. Sollte die Ware von dem Käufer vor
Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert
werden, so gilt der diesen zu entrichtende Kaufpreis
als im Zeitpunkt des Verkaufes an eHouse abgetreten.
Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten
Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an eHouse
abzuführen.
Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet
sich der Käufer, eHouse innerhalb von drei Tagen schriftlich
zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des
Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.
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9.
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Gewährleistung und Haftung:
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Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte
Ware unverzüglich zu überprüfen und
Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
Ist sie berechtigt, so steht es eHouse frei, die
Gewährleistungsansprüche des Käufers
durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung,
Austausch der mangelnden Ware gegen eine mängelfreie
zu erfüllen oder die Ware rückzunehmen
und den Kaufpreis zu refundieren. Weitergehende Ansprüche
des Käufers sind ausgeschlossen.
Von ihrer Gewährleistungspflicht ist eHouse des weiteren befreit,
wenn an den von ihr gelieferten Waren, Änderungen, Bearbeitungen
oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder
Dritte vorgenommen worden sind.
Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von eHouse in ihren Geschäftsräumen
oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung
erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern
eHouse dies wünscht, an eHouse zurückzustellen. Insoweit
für eHouse eine Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt
in Frage kommt, haftet eHouse auf Grund des Produkthaftungsgesetzes
für sämtliche Personen- und Sachschäden, die der
Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmern jedoch bloß für
Personenschäden und für Sachschäden, die vorsätzlich
oder grob fahrlässig zugefügt worden sind.
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen
Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für
Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von
Unternehmen ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich,
den Ausschluß der Haftung für unternehmerische Sachschäden
gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung
der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu überbinden.
Für Mängelfolgeschäden, für die Verletzung
von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung
von Schutzpflichten gegenüber Dritten, haftet eHouse bloß bei
Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit (qualifiziert grober Fahrlässigkeit).
Für Software kann keine wie immer geartete Gewährleistung übernommen
werden. Es wird vom Käufer akzeptiert, daß vom Hersteller
der Software empfohlene Updates nach Vorankündigung durch
eHouse installiert werden können. Der erforderliche Zugang
zur Hardware und die Freigabe der Kennwörter werden durch
den Lizenznehmer sichergestellt. Entstehende Kosten und der Aufwand
werden an den Lizenznehmer verrechnet.
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10.
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Datenschutz:
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Der Käufer erklärt sich ausdrücklich
damit einverstanden, daß seine für das
Rechtgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig
erfaßt und verarbeitet werden. eHouse verpflichtet
seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §20
des Datenschutzgesetzes einzuhalten. eHouse ist es
erlaubt, an bekanntgemachte email-Adressen ihrer
Kunden und Interessenten regelmäßige Aus-sendungen,
unverbindliche Angebote und Virenwarnungen zu versenden.
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11.
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Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes
Recht:
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Gerichtsstand ist Wien. Auf alle Geschäftsfälle
ist österreichisches Recht anzuwenden unter
ausdrücklichem Ausschluß des UN-Kaufrechtes.
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12.
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Schlußbestimmung:
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Diese Bedingungen gelten auch ohne besonderen Hinweis
für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge,
sofern für diese nichts anderes schriftlich
vereinbart wird.
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