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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
eHouse Informationstechnolgie GmbH
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1.
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Geltungsbereich:
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Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und
Leistungen durch eHouse Informationstechnologie GmbH
(nachfolgend kurz eHouse genannt), soweit sie nicht
durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit
uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sollten
unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von
uns geändert werden, wird dem Käufer eine geänderte
Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt,
wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt
widersprochen wird.
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2.
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Angebote:
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Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und
verpflichten nicht zur Lieferung, insbesondere was
Währungsschwankungen und Preisanpassungen unserer
Bezugsquellen anbelangt. Pläne, Skizzen und sonstige
technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge,
Muster und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum.
Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe,
Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung durch eHouse. Werden
Angebote an uns gerichtet, so ist der Anbietende daran
7 Tage ab Zugang des Angebots gebunden.
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3.
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Kostenvoranschlag:
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Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den
Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird
gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses
Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen
erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die
Richtigkeit übernommen werden.
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im
Ausmaß von über 15% der Gesamtsumme ergeben, so wird
der Auftraggeber von uns unverzüglich verständigt.
Handelt es sich um unvermeidliche
Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte
Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten
können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Für
von der eHouse mitgegebene Unterlagen: siehe Punkt 2.
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4.
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Qualitätsangaben:
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Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so
liefert eHouse Erzeugnisse handelsüblicher Qualität.
Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar,
die geringfügig über- oder unterschritten werden
können.
Werden Eigenschaften, der unter einer bestimmten
Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z. B. bei
Nachfolgemodellen), so ist eHouse berechtigt, das
geänderte Produkt zu liefern.
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5.
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Lieferung:
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Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten
für Zustellung, Montage oder Aufstellung, wobei es
eHouse freisteht, die Art der Versendung ihrer Ware
und das Transportmittel auszuwählen. Bei Versendung
durch uns, auch bei Frankolieferungen, geht die Gefahr
in jedem Fall mit der Übergabe der Ware an den 1.
Frachtführer bzw. an einen Spediteur auf den Besteller
über. Erfolgt keine Versendung durch uns, geht die
Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf
den Besteller über.
Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind
wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern,
wofür wir eine Lagergebühr von € 10,00 pro
angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen und
gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderwertig zu verwerten;
diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von
15% des Rechnungsbetrages als vereinbart.
Der Versand erfolgt durch uns nach bestem Ermessen. Für
Nachteile, die durch unzweckmäßige Verpackung,
Eisenbahn- und Zolldeklarationen entstehen können,
haften wir nur, wenn eine ausdrückliche diesbezügliche
Vereinbarung mit dem Besteller nicht beachtet wurde.
Das Transportrisiko geht in allen Fällen zu Lasten des
Bestellers, auch wenn frachtfreie Zustellung mit
eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart
wurde.
Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine
Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß
annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter
Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so
kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von vier
Wochen setzen, und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag
zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen,
daß die Vereinbarung ohne Verschulden von eHouse nicht
erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche an
eHousesind ausgeschlossen. eHousesteht es frei, in
Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist
verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch
gesondert verrechnet werden können.
Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen
von eHouseunabhängige Störungen und Erschwerungen der
Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art,
Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art
auch immer. Hierzu zählt insbesondere auch der
gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus
welchem Grunde immer, seitens einer bestehenden oder
von eHousein Aussicht genommenen Bezugsquelle. Es
besteht auch keine Verpflichtung fü reHouse, bei
Eintritt einer der vorgenannten Umstände die
Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen oder einer
gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen
vorzunehmen.
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6.
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Preise:
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Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht
anders vereinbart, netto Kassa ohne USt. ab Lager Wien
exklusive Verpackung und Verladung.
Den Lieferungen von eHouse liegen jeweils die lt.
Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zugrunde.
Sind in den Verkaufpreisen öffentliche Abgaben
enthalten, die nach Abschluß des Vertrages, jedoch vor
Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist eHouse
berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen
Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist eHouse berechtigt,
eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung nicht
unerheblich zu Lasten eHouse eingetretene Veränderung
von Fremdwährungskursen zum Euro zum Anlaß einer
Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu
nehmen. eHouse ist berechtigt, Vorauskasse zu
begehren.
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7.
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Zahlungsbedingungen:
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Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender
Wirkung ausschließlich an die Raiffeisenlandesbank für
Niederösterreich und Wien, Kto.Nr. 12.081.790, BLZ
32000 zu leisten.
Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der
Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser
Termin überschritten, so ist selbst bei
unverschuldetem Zahlungsverzug eHouse berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 12% pro Jahr sowie
angemessene Mahnspesen zuzüglich Umsatzsteuer zu
verrechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist eHouse
berechtigt, von ihm geleistete Zahlungen unabhängig
von dessen Widmungserklärungen auf ihre Forderungen
nach ihren Vorstellungen anzurechnen.
Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet,
eHouse sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen
Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von
Inkassobüros zu refundieren. Gerät der Käufer in
Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage
deutlich, so ist eHouse berechtigt, alle ihre
Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist,
sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder bloß
teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung
zurückzutreten und Dauerverhältnisse mit sofortiger
Wirkung aufzulösen. eHouse ist für diesen Fall weiters
berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten Waren
und nicht gemäß den Geschäftsbedingungen vollständig
bezahlten Waren zu begehren.
Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr zumindest ein
pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 25%
des Fakturenwertes zu. Der Käufer ist nicht
berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen
eHouse haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in
Zusammenhang stehende Forderungen von eHouse zu
kompensieren.
Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung
eines Zahlungstermins Terminsverlust und damit
sofortige Fälligkeit des gesamten noch ausstehenden
Restbetrages ein.
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8.
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Eigentumsvorbehalt:
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Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des gesamten
Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und
der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten,
Eigentum von eHouse. Sollte die Ware von dem Käufer
vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte
weiterveräußert werden, so gilt der diesen zu
entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes
an eHouse abgetreten.
Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart
erzielten Erlös gesondert zu verwahren und
unverzüglich an eHouse abzuführen.
Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so
verpflichtet sich der Käufer, eHouse innerhalb von
drei Tagen schriftlich zu verständigen und ihr
sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes
erforderlichen Informationen zu erteilen.
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9.
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Gewährleistung und Haftung:
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Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte
Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel
unverzüglich schriftlich zu rügen. Ist sie berechtigt,
so steht es eHouse frei, die Gewährleistungsansprüche
des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des
Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelnden
Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware
rückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren.
Weitergehende Ansprüche des Käufers sind
ausgeschlossen.
Von ihrer Gewährleistungspflicht ist eHouse des weiteren
befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren,
Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der
Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte
vorgenommen worden sind.
Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von eHouse in ihren
Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur
Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen
Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern eHouse dies
wünscht, an eHouse zurückzustellen. Insoweit für
eHouse eine Haftung auf Grund des
Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage kommt,
haftet eHouse auf Grund des Produkthaftungsgesetzes
für sämtliche Personen- und Sachschäden, die der
Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmern jedoch
bloß für Personenschäden und für Sachschäden, die
vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt worden sind.
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder
aus anderen Bestimmungen abgeleitete
Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an
betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist
ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den
Ausschluß der Haftung für unternehmerische Sachschäden
gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der
Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu überbinden.
Für Mängelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz-
und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von
Schutzpflichten gegenüber Dritten, haftet eHouse bloß
bei Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit
(qualifiziert grober Fahrlässigkeit).
Für Software kann keine wie immer geartete
Gewährleistung übernommen werden. Es wird vom Käufer
akzeptiert, daß vom Hersteller der Software empfohlene
Updates nach Vorankündigung durch eHouse installiert
werden können. Der erforderliche Zugang zur Hardware
und die Freigabe der Kennwörter werden durch den
Lizenznehmer sichergestellt. Entstehende Kosten und
der Aufwand werden an den Lizenznehmer verrechnet.
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10.
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Datenschutz:
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Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit
einverstanden, daß seine für das Rechtgeschäft
notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfaßt und
verarbeitet werden. eHouse verpflichtet seine
Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §20 des
Datenschutzgesetzes einzuhalten. eHouse ist es
erlaubt, an bekanntgemachte eMail-Adressen
ihrer Kunden und Interessenten regelmäßige
Aussendungen, unverbindliche Angebote und
Virenwarnungen zu versenden.
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11.
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Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht:
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Gerichtsstand ist Wien. Auf alle Geschäftsfälle ist
österreichisches Recht anzuwenden unter ausdrücklichem
Ausschluß des UN-Kaufrechtes.
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12.
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Schlußbestimmung:
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Diese Bedingungen gelten auch ohne besonderen
Hinweis für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge,
sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart
wird.
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