Microsoft siegt vor US-Gericht

Kein behördlicher Zugriff auf im Ausland gespeicherte Daten

Im Kampf um die Privatsphäre seiner Cloud-Kunden hat Microsoft einen möglicherweise historischen Sieg vor Gericht errungen: Das Bezirksgericht von New York hat entschieden, dass das Unternehmen den US-Behörden keinen Zugriff auf Daten gewähren muss, die außerhalb der Vereinigten Staaten gespeichert sind. Das Justizministerium als Gegner in diesem Prozess muss nun entscheiden, ob es den Fall vor das oberste Gericht, den Supreme Court, tragen wird.

Es ging um Daten, die in einem Microsoft-Datacenter in Dublin/Irland gespeichert sind. Die US-Behörden hatten Microsoft dazu aufgefordert, diese Daten auszuhändigen, und sich dabei auf den „Stored Communications Act“ berufen. Die Richter in New York aber stellten fest, dass dieses Gesetz außerhalb der USA keine Anwendung finden darf, auch wenn es sich bei Microsoft um ein amerikanisches Unternehmen handelt.

Die Urteilsbegründung zum Nachlesen: